Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5639
OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Stimmrechtsausübung durch die Wohnungseigentümer bei einer Bruchteilsgemeinschaft; Benennung eines gemeinsamen Vertreters als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung; Fehlende Beschlussfähigkeit eines Verwalters

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 2; ; BGB §§ 741 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 2; BGB §§ 741 ff.
    Gültigkeit der Stimmabgabe eines Bruchteilseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 216
  • ZMR 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 3 Wx 119/03
    Dabei lässt sich für den vorliegenden Fall entgegen der Ansicht des Landgerichts ein Widerspruch zwischen der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1994, 1236) und der im Kommentar von Bärmann/Pick/Merle (8. Aufl. § 25 R. 44 bzw. 9. Aufl. § 25 R. 51) geäußerten Rechtsansicht nicht feststellen.
  • OLG Rostock, 12.09.2005 - 7 W 43/03

    Wohnungseintumsrecht: Verteilung der Kosten für bauliche Massnahmen zwischen

    In der Regel ist er nicht gehalten, bei der Abgabe der Stimme durch einen Mitberechtigten dessen Ermächtigung zu prüfen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 31.03.1994, 2 Z BR 16/94, NJW-RR 1994, 1236; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.07.2003, 3 Wx 119/03, FGPrax 2003, 216; Ziege, a.a.O.; Sauren a.a.O.; Weitnauer, a.a.O.; a.A. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 44).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Auch hier ist fraglich, ob diese Regelung auch für die Bevollmächtigung eines am selben Wohnungseigentum mitberechtigten Ehegatten gelten soll (ebenfalls verneinend BayObLG, WE 1995, 96; vgl. zur Ungültigkeit der Stimmabgabe durch einen von mehreren Bruchteilseigentümern ferner OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 53).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - I-3 Wx 204/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6121
OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - I-3 Wx 204/03 (https://dejure.org/2003,6121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2003 - I-3 Wx 204/03 (https://dejure.org/2003,6121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - I-3 Wx 204/03 (https://dejure.org/2003,6121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 20; ; WEG § 26

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 20; WEG § 26
    Beschwerdebefugnis eines neu bestellten WEG -Verwalters und Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 450
  • ZMR 2004, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788, 790; BayObLG NZM 1999, 284, 285; OLG Hamm NZM 2002, 295; Senat NZM 1998, 487; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O. § 26 Rdz. 166).

    Bei einmaligen Pflichtverstößen kann es nach Ansicht des BGH geboten sein, den Verwalter zunächst durch eine Abmahnung zur Erfüllung der Verwalterpflichten anzuhalten (BGH NZM 2002, 788, 791).

    Zwar kann ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegen, wenn sich der Verwalter vom Versicherer Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge der Gemeinschaft zahlen lässt und diese dann einbehält (BGH NJW 2002, 3240, 3243; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 487; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage 2003 § 26 Rdz. 184).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1998 - 3 Wx 492/97

    Vorzeitige Abberufung des Verwalters bei Verschweigen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788, 790; BayObLG NZM 1999, 284, 285; OLG Hamm NZM 2002, 295; Senat NZM 1998, 487; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O. § 26 Rdz. 166).

    Zwar kann ein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegen, wenn sich der Verwalter vom Versicherer Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge der Gemeinschaft zahlen lässt und diese dann einbehält (BGH NJW 2002, 3240, 3243; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 487; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage 2003 § 26 Rdz. 184).

  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 15 W 326/01

    Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund; Unterschrift des Verwalters unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NZM 2002, 788, 790; BayObLG NZM 1999, 284, 285; OLG Hamm NZM 2002, 295; Senat NZM 1998, 487; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O. § 26 Rdz. 166).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - 3 Wx 204/03
    Ein wichtiger Grund kann zwar vorliegen, wenn der Verwalter einem Einberufungsverlangen nach § 24 Abs. 2 WEG nicht Folge leistet (OLG Düsseldorf, NZM 1998, 517, 487; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Rdz. 185).
  • OLG Köln, 26.08.2005 - 16 Wx 15/05

    Beschwerdebefugnis des neu bestellten Verwalters im gerichtlichen Verfahren über

    Allerdings hat, worauf der Senat ebenfalls bereits hingewiesen hat, das OLG Düsseldorf entschieden, dass ein neubestellter Verwalter gegen eine Entscheidung, mit der ein Eigentümerbeschluss über die vorzeitige Abberufung seines Vorgängers für ungültig erklärt wird, beschwerdebefugt ist (OLG Düsseldorf OLGReport 2004, 129 = ZMR 2004, 53 mit kritischer Anmerkung Deckert ZMR 2004, 450).
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